Pflegefinanzierung

Unterstützung durch die Pflegekasse

Durch die Leistungen der Pflegekasse erhalten die Pflegebedürftigen die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden sollen. Abhängig von den Einschränkungen der Selbstständigkeit wird ein Pflegegrad bewilligt und damit entsprechende Unterstützung der Pflegekasse.

Finanzierung der Pflege

Pflegekasse

  • Pflegekosten und Pflegefinanzierung

    Zuschüsse zur Wohnraumanpassung

    Viele pflegebedürftige Menschen möchten zu Hause gepflegt werden. Die Pflege zu Hause wird oft erst dann möglich, nachdem die Wohnung an die neuen Möglichkeiten der pflegebedürftigen Person angepasst wird.

  • Pflegedarlehen in der Familienpflegezeit

    Pflegedarlehen

    Arbeitnehmer, die ihre Angehörigen pflegen, können zur Finanzierung ein Darlehen erhalten. Diese Möglichkeit bietet die Bundesstelle für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, bei der man das Darlehen beantragen kann.

  • Pflegesachleistung für häusliche Pflege

    Pflegesachleistung

    Pflege kostet Geld. Deshalb ist es geboten, bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit schnell zu handeln. Denn jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf Pflegeleistungen, auch auf rückwirkende Leistung.

  • Entlastungsbetrag Leistungen der Pflegekasse

    Entlastungsbetrag

    Schon ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von EUR 125,00 monatlich zweckgebunden in Anspruch genommen werden. Dieser Betrag kann z.B. für die Betreuung zu Hause oder die Unterstützung im Haushalt verwendet werden.

  • Finanzierung der Pflege zu Hause

    Pflegegeld

    Wenn die Pflegebedürftigkeit durch den MDK bestätigt ist, kann man ab Pflegegrad 2 zwischen Pflegegeld, Sachleistung oder Kombileistung wählen. Das Pflegegeld kann für die Finanzierung der Pflegeangebote flexibel genutzt werden.

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Pflege zu Hause

Pflege Rechtliches

Pflegebedürftigkeit – Rechtslage

Menschen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind, haben mit der neuen Gesetzgebung von 2017 Recht auf Unterstützung bekommen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellt für die Pflegeversicherung die Grundlage der Finanzierung notwendiger Hilfen dar.

Häusliche Seniorenpflege

Häusliche Seniorenpflege

Von den rund drei Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden die meisten immer noch zu Hause durch die Familien versorgt. Wird die Pflege jedoch zu einer Belastung, die nicht mehr zu bewältigen ist, empfiehlt sich Unterstützung durch darauf spezialisierte Institutionen oder Firmen. Die zu Betreuenden werden versorgt und die Angehörigen entlastet.

Infomaterial Pflege zu Hause

Informationen zur Pflege zu Hause

Tritt ein Pflegefall ein, besteht für viele Familien zunächst Informationsbedarf zu einem Thema, mit dem sich niemand auskennt und sich bis dahin niemand so richtig befasst hat. Hier findet man Material, das eine erste Hilfestellung beim Einlesen in das Thema Pflege zu Hause gibt.

Welche Leistungen kann ich von der Pflegekasse erhalten?

Individuelle Situation und individuelle Leistungen

Ziel der Pflegeversicherung ist es, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit von Pflegebedürftigen zu unterstützen. Die Vielfalt von Angeboten macht den Wunsch ganz oder teilweise möglich obwohl die Leistungen der Pflegeversicherung die Kosten der Pflege meist nur teilweise abdecken. Sie wurde als eine Teilkostensicherung vom Gesetzgeber so konstruiert: Ihre Leistungen tragen von vornherein nur ergänzenden Charakter. Zur Auswahl stehen Leistungen, die man nach Bedarf miteinander kombinieren kann:

  • Häusliche Pflege

  • Verhinderungspflege

  • Kurzzeitpflege

  • Teilstationäre Pflege

  • Vollstationäre Pflege

Pflegekasse

Die Pflegekasse bietet verschiedene Varianten der Pflegefinanzierung, die sich nach dem Pflegegrad und nach der Pflegeform richten. Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse bieten die Einrichtungen der stationären Pflege und ambulante Pflegedienstleister, die medizinische Leistungen durch Pflegefachkräfte in der häuslichen Pflege anbieten.

Erlaubt der Gesundheitszustand die Pflege zu Hause, können auch Angebote zur Unterstützung im Alltag und Laienhilfen finanziert werden. Für die Betreuungsangebote kann man Pflegegeld ab dem Pflegegrad 2 und den Entlastungsbetrag nutzen. Die Pflegekosten übersteigen oft die Zuschüsse der Pflegekasse. Es bleibt häufig ein Restbetrag, der von den Pflegebedürftigen als Eigenanteil zu zahlen ist.