Rechtliches zur Pflege

Pflegeversicherung

Das Pflegerecht ist sehr weit gefasst und regelt unterschiedliche Pflegesituationen. Gesetzlich versicherte Personen finden im SGB XI, dem elften Sozialgesetzbuch, die wichtigen Regelungen. Privat versicherte Personen haben vertraglich den Bestimmungen ihrer privaten Pflegeversicherung zugestimmt.

Rechtliches zur Pflege

Für den Pflegefall vorsorgen

  • Rechtliche Betreuung Senioren

    Rechtliche Betreuung

    Der Betreuer handelt immer im besten Interesse des Betreuten und unterliegt dabei der Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

  • Rechtliches zum Testament

    Testament

    Ein Testament regelt den Nachlass und minimiert das Konfliktpotenzial unter den Erben.

  • Betreuungsverfügung Pflege

    Betreuungsverfügung

    Eine Betreuungsverfügung gibt Ihnen die Sicherheit, dass eine von Ihnen bestimmte Person sich um Ihre Angelegenheiten kümmert.

  • Vorsorgevollmacht im medizinischen Notfall

    Vorsorgevollmacht

    Ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen rechtlichen Angelegenheiten vollständig zu regeln. Deshalb sollte man rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen.

  • Patientenverfügung und Vollmacht

    Patientenverfügung

    Es kann passieren, unabhängig von Ihrem Alter oder Ihrer Gesundheit, dass Sie in eine Situation geraten, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über medizinische Behandlungen oder ärztliche Eingriffe zu entscheiden.

  • Pflegende Angehörige ConHestia

    Pflegende Angehörige

    Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause durch ihre Angehörigen gepflegt. Für die häusliche Pflegen müssen die Angehörigen teilweise eine Auszeit von ihrem Job nehmen oder ihren Alltag vollständig umstrukturieren.

  • Rechtliches zur Pflege Medizinischer Pflegedienst der Krankenkassen

    Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

    Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

  • Pflegegrade Pflege zuhause

    Pflegegrade

    Menschen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind, haben mit der neuen Gesetzgebung von 2017 Recht auf Unterstützung bekommen. Dabei wird der Pflegegrad von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eingestuft.

Ähnliche Themen

Pflegekosten und Pflegefinanzierung

Pflegekosten und Pflegefinanzierung

Pflegekosten

Die Pflegekassen finanzieren die Pflegekosten zum Teil. Je nachdem wer die Pflege durchführt oder wo der Pflegebedürftige untergebracht ist, werden die Pflegekosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet oder sind teilweise durch den auszuzahlenden Pflegegeldbetrag abgedeckt. Abhängig von der individuellen Situation bleibt ein Eigenanteil, der vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen ist.

Häusliche Seniorenpflege

Häusliche Seniorenbetreuung

Meistens schultern die Familien der Pflegebedürftigen deren Versorgung und Betreuung selbst. Diese in den Augen der meisten Menschen selbstverständliche Unterstützung funktioniert oft gut. Ist die Pflege jedoch über einen längeren Zeitraum notwendig, ist sie oft für einen einzelnen oder die ganze Familie nicht mehr tragbar. Bei den dann anstehenden organisatorischen Herausforderungen können bis zu einem bestimmten Punkt Pflegedienste oder dann sog. 24-h-Betreuerungskräfte sehr gut unterstützen.

Infomaterial Pflege zu Hause

Informationen zur Pflege zu Hause

Pflegebedürftigkeit kündigt sich oft nicht an, sie entsteht durch Unfall, Krankheit oder ganz einfach Alter. Dann entsteht auch Informationsbedarf im Thema Pflege mit dem sich vor der akuten Situation selten befasst wird. Erstes Infomaterial zur Pflege zu Hause durch eine Pflegekraft findet man hier.

Im Pflegefall Handeln

Was steht mir im Pflegefall zu?

Dauerhafte Pflege plant man nur selten. In den meisten Fällen sind die Familien mit dem Pflegebedarf ungeplant konfrontiert. Unvorhergesehen und unter Zeitdruck fällt es den Betroffenen oft schwer, die Entscheidungen für den Pflegefall zu treffen: von wem, wo und wie man gepflegt wird und welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Alle individuellen Kriterien werden je nach Pflegeversicherung bei ihren Pflegeleistungen in Betracht gezogen. Ihre ersten Schritte im Pflegefall:

  • Beratungstermin bei der Pflegekasse

  • Antrag auf Pflegegradeinstuffung

  • Beratung durch Pflegestützpunkt

  • Hilfen für pflegende Angehörige

Ihre individuelle Situation

Die meisten Menschen wünschen sich bis ins hohe Lebensalter zu Hause zu bleiben, so auch im Pflegefall. Das wird durch viele Angebote ermöglicht. Lassen Sie sich beraten welche Angebote es in Ihrer Nähe gibt und welche davon die ganze Familie entlasten. Pflege zu Hause, die die pflegenden Angehörigen übernehmen, kann durch ambulante Pflege, Haushaltshilfen, Angebote zur Unterstützung im Alltag und die sogenannte 24 Stunden Betreuung unterstützt werden. Auch Palliativversorgung kann zu Hause stattfinden.

Sollte die häusliche Pflege nicht mehr möglich sein, können Sie sich für eine Einrichtung der Stationären Pflege entscheiden, Voll- oder Teilstationär.