Pflegegeld erhält man, wenn die Pflege zu Hause von den Familien selbst organisiert wird und ein Pflegegrad festgestellt ist. Das Pflegegeld ermöglicht so, nichtmedizinische Betreuungsleistungen durch Dritte zu finanzieren.
Pflegegeld
Damit eine pflegebedürftige Person die Entscheidung treffen kann, wer sie pflegen soll, erhält sie Pflegegeld zur Finanzierung der Pflegeangebote. Diese Mittel können flexibel eingesetzt werden.
Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2, für die die Pflege zu Hause sichergestellt ist zum Beispiel durch Angehörige oder andere Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Das Pflegegeld ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | – |
Pflegegrad 2 | 347 EUR |
Pflegegrad 3 | 599 EUR |
Pflegegrad 4 | 800 EUR |
Pflegegrad 5 | 990 EUR |
Sollte zur Unterstützung der Pflege zu Hause Verhinderungspflege genutzt werden, wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt. Bei einer Kurzzeitpflege gilt das bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.
Auch während man Angebote der Tages- und Nachtpflege in Anspruch nimmt, wird Pflegegeld ohne Kürzung gezahlt. Anteilig kann das Pflegegeld ausgezahlt werden, wenn die Sachleistung für professionelle Hilfen genutzt wird und nicht ganz ausgeschöpft ist, sog. Kombileistung.
Leistungen in der häuslichen Pflege kombinieren
Die Leistungen der Pflegeversicherung kann man je nach Pflegegrad und Bedarf unterschiedlich kombinieren. Ein Teil ist zweckgebunden und kann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden (Sachleistungen). Ein Teil kann an die pflegebedürftige Person ausgezahlt werden. In vielen Fällen decken die Pflegeversicherungsbeträge nur einen Teil der entstehenden Kosten ab. Um bestmögliche Pflege zu günstigen Konditionen zu erhalten ist eine Beratung bei der Pflegekasse sinnvoll.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tages- und Nachtpflege
Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege werden zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt. Wie hoch die Beträge ausfallen, hängt vom Pflegegrad ab.
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