Kosten der 24 Stunden Pflege

Häusliche Betreuung zu fairen Kosten

Wenn Sie sich für die häusliche 24-Stunden-Pflege entschieden haben, steht conHestia Ihnen professionell zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Pflegekraft und klären alle rechtlichen Aspekte, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Die Kosten für die Pflege zu Hause variieren je nach Betreuungsbedarf, doch dank Zuschüssen der Pflegekasse lassen sich finanzielle Belastungen reduzieren. Als Experten in der Vermittlung polnischer Pflegekräfte sorgen wir dafür, dass alle Pflegekräfte legal beschäftigt werden und bestens qualifiziert sind. Während der gesamten Betreuungszeit steht Ihnen ein persönlicher Berater zur Verfügung.

Individuelle Berechnung der Pflegekosten

Pflegekraft – Kosten

Wie hoch sind die Kosten der 24 Stunden Pflege?

Meistens ist die Seniorenbetreuung zu Hause kostengünstiger als eine mögliche Unterbringung im Pflegeheim. Qualifizierte und zuverlässige Betreuungskräfte aus Osteuropa erfüllen alle Kriterien einer legalen Beschäftigung. Der in Deutschland gültige Mindestlohn wird zwingend berücksichtigt. Die monatlichen Kosten einer Pflegekraft werden individuell kalkuliert. Die einzelnen Komponenten sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Wesentlich sind der Umfang der Betreuung und die Anforderungen an die Betreuungskraft, wie z.B. Betreuungserfahrung, Sprachkenntnisse, Führerschein. Der Nettoaufwand verringert sich unter Berücksichtigung der individuellen Zuschüsse und Erstattungen.

Der Kostenrahmen ohne Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten:

Kostenrahmen Sprachkenntnisse gering Sprachkenntnisse kommunikativ
Geringer Betreuungsbedarf ab EUR 2700,00 2800,00
Hoher Betreuungsbedarf ab EUR 2800,00 2900,00

Finanzierung der Pflege zu Hause

Zuschuss Pflegekasse

Jeder ist in der sozialen Pflegeversicherung automatisch versichert, privatversicherte gemäß ihren individuellen Versicherungsverträgen.

Der Umfang der finanziellen Unterstützung hängt im Einzelfall davon ab, wie stark die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen ist. Besonders wichtig: Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss vom MDK innerhalb von 5 Wochen eine Einstufung erfolgen.

Wird die Pflegebedürftigkeit anerkannt, können Sie ab Pflegegrad 2 zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung oder einer Kombination aus beidem wählen. Sie können so für notwendige medizinische Leistungen die höheren Sachleistungen für Dienste eines anerkannten Pflegedienstes in Anspruch nehmen und das Pflegegeld bei Nichtverbrauch anteilig trotzdem erhalten.

Ab Pflegegrad 1 besteht für alle außerdem ein Anspruch auf den zusätzlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 EUR pro Monat.

Hier die Geldleistungen der Pflegeversicherung bei Pflege zu Hause als Übersicht:

Pflegegrad Pflegegeld € pro Monat Pflegesach- leistung € pro Monat Zusätzlicher Entlastungs- betrag € pro Monat
1 0 0 125
2 332 761 125
3 573 1432 125
4 765 1778 125
5 947 2200 125
Die Finanzierung der Pflegekraft
Berechnung der Pflege

Berechnung der Kosten für die Pflege zu Hause

Pflegegeld Sachleistungen

Die Kosten für eine Pflegekraft aus Polen können durch Zuschüsse aus Pflegegeld und Sachleistungen teilweise gedeckt werden. Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren. Pflegebedürftige, die beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst für medizinische Leistungen nutzen, erhalten zusätzlich anteilig Pflegegeld ausgezahlt.

Die genaue Berechnung der Gelder hängt vom individuellen Pflegegrad ab und wird stets von Fall zu Fall ermittelt. Dies ermöglicht eine passgenaue Unterstützung, um die 24 Stunden Pflege Kosten besser planen zu können. Eine Beispielberechnung zeigt, wie die Pflege zu Hause Kosten unter Berücksichtigung von Zuschüssen gestaltet werden können. Gerne beraten wir Sie individuell, um Transparenz und eine optimale Nutzung der finanziellen Hilfen zu gewährleisten.

Beispielrechnung monatlicher Nettoaufwand unter Berücksichtigung der Zuschüsse:

Beispielrechnung
Kosten einer Betreuungskraft 2750EUR
Zuschuss der Pflegekasse PG4 -765EUR
Leistungen aus der Verhinderungspflege -201EUR
Nettoaufwand 1784EUR

Mögliche steuerliche Entlastung ist nicht berücksichtig.

Leistungen der Kassen

Verhinderungspflege – Kurzzeitpflege – Urlaubsvertretung

Vieles ist planbar. Trotzdem fällt die Pflegeperson auch einmal unvorhergesehen aus – sei es wegen Krankheit oder anderen unvermeidlichen Gründen. Bei den Pflegegraden 2 – 5 hilft dann Ihre Krankenkasse mit finanzieller Unterstützung um diese Zeit zu überbrücken.

Verhinderungspflege kommt dann zum Zug, wenn die organisierte Betreuung oder Sie selbst ungeplant ausfallen. Sie kann ambulant zu Hause oder stationär in einem Pflegeheim erfolgen. Die Pflegeversicherung bezahlt für bis zu 6 Wochen im Jahr maximal 1612,00 EUR. 50% des Pflegegeldes werden während der Verhinderungspflege weitergezahlt.

Kurzzeitpflege wird üblicher Weise bei längerem Ausfall der Pflegeperson in Anspruch genommen. Hierbei kommt der kurzzeitige Aufenthalt der zu pflegenden Person in einem Pflegeheim in Betracht. Auch ein Reha Aufenthalt ist möglich. Hier kommt ebenfalls die Krankenkasse für einen Teil der Kosten auf, nämlich 1774,00 EUR pro Jahr.

Die Unterstützungsleistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können auch miteinander kombiniert werden, so dass bis maximal 3386,00 EUR jährlich verfügbar sein können.

Urlaubsvertretungen sind für pflegende Angehörige, die einer ununterbrochenen Dauerbelastung ausgesetzt sind besonders wichtig. Wir helfen Ihnen gerne eine passende Urlaubsvertretung zu organisieren damit Sie ohne Sorge um Ihre Angehörigen neue Kraft tanken können. Auch hier können Sie Leistungen aus der Verhinderungspflege im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in Anspruch nehmen.
ÜPatienten ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, jedoch noch nicht „rehafähig“ sind und auch kein soziales Umfeld zur häuslichen Pflege haben, können einen Anspruch gegenüber der Krankenversicherung auf sogenannte Überleitungspflege – eine erweiterte Haushaltshilfe, aber auch konkret auf Kurzzeitpflege geltend machen.