Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Dienstleistungen der Firma conHestia GmbH

conHestia GmbH Scheffelstr. 10 71522 Backnang Telefon: 07191 899 7190 E-Mail: office@conhestia.de

1. Geltungsbereich

Für alle Geschäftsvorfälle zwischen conHestia GmbH (nachfolgend: Vermittler) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Vermittler und Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen des Vertrages, mündliche Absprachen sowie Erklärungen von Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermittler. Die Schriftform ist unverzichtbar.

2. Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung

Es ist Aufgabe des Vermittlers, einen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend: DLV) über Inanspruchnahme von Betreuungs- und Haushaltdienstleistungen zwischen einer ausländischen Firma (nachfolgend: Dienstleister) und einem deutschen Haushalt (nachfolgend: Auftraggeber) zu vermitteln. Die Durchführung einer vereinbarten Betreuungsleistung durch eine vom Dienstleister entsandte Betreuungskraft wird in diesem DLV geregelt, dessen Parteien ausschließlich der Auftraggeber und der Dienstleister sind. Die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers beginnt, nachdem der Auftraggeber den Vermittlungsauftrag ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben an den Vermittler geschickt und dieser ihn erhalten hat (Brief, E-Mail). Der Vermittlungsauftrag ist keine Garantie für das Zustandekommen des erwünschten DLV. Die Vermittlung gilt als erfolgt, wenn ein DLV zwischen Auftraggeber und Dienstleister abgeschlossen wird.

Grundlage der Personalauswahl der ausländischen Dienstleister sind die vom Auftraggeber per ausgefülltem Fragebogen gemachten Angaben. Die unterbreiteten Personalvorschläge haben Gültigkeit von 2 Arbeitstagen ab Zusendung durch den Vermittler. Der Auftraggeber schließt den Dienstleistungsvertrag mit dem Dienstleister und tritt in eine Rechtsbeziehung für die durch den Dienstleister erbrachten Betreuungsdienstleistungen mit dem Dienstleister ein. Während der Laufzeit des DLVs steht der Vermittler dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung. Der Vermittler beschäftigt selbst keine Betreuungskräfte oder Haushaltshilfen.

3. Vergütung

Der Vermittler erhält vom Auftraggeber eine Pauschale für Rufbereitschaft, Beratung und Koordination. Die Pauschale entsteht bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen Dienstleister und Auftraggeber und ist nach Rechnungslegung durch den Vermittler ohne Abzug fällig.

4. Haftung

Der Vermittler vermittelt die Dienstleistungsverträge. Die Haftung für die Dienstleistungen ist dem Dienstleistungsvertrag zu entnehmen. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Qualität der Arbeitsleistung, Arbeitsausfall und die Arbeitsbedingungen im vermittelten Umfeld. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den vermittelten Dienstleister oder seine Mitarbeiter verursacht sind. Leistungsstörungen aus dem vermittelten Dienstleistungsvertrag sind direkt mit dem Dienstleister zu regeln. Die Richtigkeit der Angaben in den Personalvorschlägen wird durch den Vermittler nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Eine Gewähr oder jegliche Haftung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben des Dienstleisters kann nicht übernommen werden.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Informationen über die persönlichen und häuslichen Verhältnisse der zu betreuenden Person anhand des Fragebogens vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, an der erfolgreichen Umsetzung des Vermittlungsvertrages mitzuwirken.

6. Dauer und Kündigung des Vermittlungsvertrages

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber beginnt mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags durch den Auftraggeber an den Vermittler. Der Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet durch Kündigung oder Tod des zu Betreuenden. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 14 Tage. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle des Versterbens der zu betreuenden Person endet der Vermittlungsvertrag automatisch 7 Tage nach dem Todestag, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich vom Versterben der zu betreuenden Person in Kenntnis zu setzen. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

Bei Anbahnung, Abschluss und Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden vom Vermittler persönliche Daten des Auftraggebers und ggf. von zu betreuenden Personen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber erklärt sich mit Zusendung des Fragebogens und/oder Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages ausdrücklich damit einverstanden. Die personenbezogenen Daten, die vom Auftraggeber mitgeteilt werden, werden ausschließlich im Rahmen der für die Vermittlertätigkeit notwendigen Vorgänge verwendet. Weitere Verwendungsarten außerhalb der eigentlichen Vermittlertätigkeit bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Vermittler versichert, dass personenbezogene Daten, die vom Auftraggeber außerhalb der eigentlichen Vermittlertätigkeit mitgeteilt werden, nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Vermittler ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder der Auftraggeber hat dem Vermittler hierzu seine ausdrückliche Einwilligung erteilt. Bei Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhält der Auftraggeber vom Vermittler personenbezogene Daten der vorgeschlagenen Betreuungskräfte. Diese Daten dürfen ausschließlich der Personalwahl für die im Vermittlungsauftrag genannte Position dienen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben oder zu anderen als den oben genannten Zwecken zu verarbeiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die nicht genutzten personenbezogenen Daten zu vernichten oder an conHestia GmbH zurück zu geben. Die Parteien vereinbaren über die einzelnen Vermittlungsverträge und alle ihnen im Rahmen der Vertragslaufzeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren, soweit sie nicht im Zusammenhang mit ihrer vertraglich geschuldeten Tätigkeit gegenüber Betreuungskräften oder auf Grund entsprechender gesetzlicher Bestimmungen gegenüber Behörden oder anderen Stellen offengelegt werden müssen. Die Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Mitarbeitern oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Vorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für den Vermittlungsauftrag ist das für den Sitz des Vermittlers zuständige Gericht.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.