Wurde der Antrag auf die Pflegegradeinstufung gestellt, muss die Pflegekasse spätestens fünf Wochen nach dem Antragsdatum einen schriftlichen Bescheid schicken.
Entlastungsbetrag schon ab Pflegegrad 1
Alle pflegebedürftigen Personen, ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (jährlich bis zu 1.500 Euro). Diesen Betrag kann man zweckgebunden für Angebote zertifizierter Dienstleister nutzen, die die Selbstständigkeit im Alltag unterstützen.
Auch die Eigenanteile zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege oder Kurzzeitpflege können über den Entastungsbetrag finanziert werden. Falls der Entlastungsbetrag nicht oder nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden konnte, wird er monatlich angespart. Die Beträge werden von Monat zu Monat bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen. Nach dem 30.06. verfallen sie.
Für welche Angebote kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag müssen nach jeweiligem Landesrecht anerkannt sein. Das sind zum Beispiel:
Entlastungsbetrag – Erstattung durch die Pflegekasse
Um die Kostenerstattung zu erhalten, müssen bei der Pflegekasse Rechnungen für die entstandenen Aufwendungen eingereicht werden. Aus den Belegen und dem Antrag auf Erstattung der Kosten muss ersichtlich sein, um welche Leistungen es sich gehandelt hat und in welcher Höhe dafür angefallene Kosten aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden sollen.
Auf der Rechnung muss der Zeitraum genannt werden, für den die haushaltsnahe Dienstleistungen erbracht wurden. Das ermöglicht der Pflegeversicherung nachzuvollziehen, ob die Entlastungsbeträge in voller Höhe ausgeschöpft wurden oder noch in den Folgemonaten abgerufen werden können. Angespartes Entlastungsguthaben kann man auch in der ersten Hälfte des Folgejahres einsetzen.
Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können verschiedene erstattbare Hilfen und Leistungen bestimmter nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Das Ziel der Angebote ist es, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Das ermöglicht ihnen in ihrem Umfeld zu bleiben, soziale Kontakte beizubehalten und den Alltag zu meistern. Mehr über Förderung für Unterstützungsangebote im Alltag finden Sie hier.
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