Durch eine Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson bevollmächtigen, im Bedarfsfall die Angelegenheiten und rechtlichen Belange des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin entsprechend dem Umfang der erteilten Vollmacht zu vertreten und zu handeln.

Auf einen Blick

  • Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

  • Das Dokument stellt sicher, dass im Ernstfall die eigenen Wünsche respektiert werden.

  • Kinder oder Ehepartner erhalten eine Vollmacht nicht automatisch.

  • Die Vollmacht muss durch den Vollmachtgeber erteilt werden. Dies erfordert eine rechtliche Erklärung und die Zustimmung des Bevollmächtigten.

  • Die Erstellung einer Vollmacht erfordert bestimmte rechtliche Schritte und sollte sorgfältig durchgeführt werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument, das sicherstellt, dass Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten in Zukunft von einer von Ihnen benannten Vertrauensperson geregelt werden, falls Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Es ist wichtig, dass eine Vorsorgevollmacht sorgfältig ausgearbeitet wird und alle relevanten Lebensbereiche abdeckt.

Was passiert, wenn im Notfall keine Vorsorgevollmacht vorliegt?

Wenn im Notfall keine Vorsorgevollmacht vorliegt und eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, können verschiedene rechtliche und praktische Schwierigkeiten auftreten. Das Gericht kann einen rechtlichen Betreuer bestellen, um die finanziellen und medizinischen Angelegenheiten der betroffenen Person zu regeln. Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Gericht kann zeitaufwändig und kostspielig sein. Der Betreuer ist rechtlich verpflichtet, im besten Interesse der betroffenen Person zu handeln, aber dies kann dazu führen, dass die persönlichen Präferenzen der betroffenen Person nicht vollständig berücksichtigt werden. Um diese potenziellen Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden, ist es ratsam, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, die im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit greift.

Zitat

„Ich arbeite gerne mit alten Menschen und helfe ihnen in allen täglichen Tätigkeiten wie anziehen, essen, gehen.“

Anna K., Pflegerin bei conHestia

Wann ist es sinnvoll eine Vorsorgevollmacht zu erstellen?

Bis zur Volljährigkeit tragen die Eltern die Verantwortung für die Vorsorge ihrer Kinder. Sobald eine Person das 18. Lebensjahr erreicht hat, gilt sie in der Regel als voll geschäftsfähig. Ab diesem Zeitpunkt kann sie eine Vollmacht ausstellen und auch selbst als Bevollmächtigte benannt werden. Es ist ratsam, eine Vorsorgevollmacht frühzeitig zu erstellen, sobald man dazu in der Lage ist und bevor sie möglicherweise benötigt wird.

Geltungsbereiche der Vorsorgevollmacht

Es ist ratsam, sich bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht von einer qualifizierten Fachkraft beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und das Dokument rechtlich gültig ist. Zu den wichtigen Inhalten, die bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht berücksichtigt werden sollten, zählen:

  • Gesundheitsvorsorge / Pflegebedürftigkeit
  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten

  • Behörden

  • Vermögenssorge

  • Vertretung vor Gericht

Sie können bestimmte Einschränkungen oder Beschränkungen festlegen, die für die Bevollmächtigten gelten, sowie Bedingungen, unter denen die Vollmacht widerrufen werden kann.

Wirksamkeit der Vollmacht

Sie können festlegen, ob die Vollmacht sofort nach Unterzeichnung gilt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt oder wenn bestimmte Umstände eintreten, wie z.B. Ihre Entscheidungsunfähigkeit.

Wenn in der Vollmacht keine anderen Regelungen getroffen wurden, erlischt ihre Gültigkeit mit dem Tod der Person, die die Vollmacht erteilt hat. Es ist jedoch ratsam, eine Klausel aufzunehmen, die bestimmt, dass die Vollmacht auch nach dem Tod weiterhin wirksam sein soll. Auf diese Weise können die Bevollmächtigten beispielsweise auch nach dem Tod der Person, die die Vollmacht erteilt hat, noch Aufgaben wie die Organisation der Beerdigung übernehmen. Die Vollmacht bleibt dann solange gültig, bis die Erben sie widerrufen.

Form der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht muss grundsätzlich in schriftlicher Form verfasst sein, um rechtsgültig zu sein. Es gibt jedoch keine festgelegte Form, die zwingend eingehalten werden muss. Dennoch sind einige Punkte zu beachten:

  • Schriftliche Niederschrift: Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich niedergelegt sein. Eine mündliche Vollmacht ist nicht ausreichend.

  • Klarheit und Verständlichkeit: Die Vollmacht sollte klar und verständlich formuliert sein, damit die Absichten des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin deutlich erkennbar sind.

  • Benennung der bevollmächtigen Person: Es muss eindeutig festgelegt werden, wer als bevollmächtigte Person handeln soll. Dies umfasst Angaben zur Person und eventuell zu den Befugnissen.

  • Umfang der Vollmacht: Es sollte genau festgelegt werden, welche Aufgaben und Entscheidungsbereiche die bevollmächtigte Person übernehmen darf. Dies kann beispielsweise finanzielle Angelegenheiten, Gesundheitspflegeentscheidungen und persönliche Belange umfassen.

  • Datum und Unterschrift: Die Vollmacht muss mit Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin versehen sein.

In Deutschland ist es nicht grundsätzlich erforderlich, eine Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen. Es gibt jedoch bestimmte Arten von Vollmachten, bei denen eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie z.B. wenn die Vollmacht Immobilientransaktionen, Abwicklung finanzieller oder erbrechtlicher Angelegenheiten betrifft.

Vorsorgevollmacht für Angehörige oder Vertrauenspersonen

Bevollmächtigte Person

Bei der Wahl der bevollmächtigten Person für eine Vorsorgevollmacht ist es wichtig, sorgfältig zu überlegen und eine Person zu wählen, der man uneingeschränkt vertraut. Diese Person sollte nicht nur zuverlässig sein, sondern auch ein tiefes Verständnis dafür haben, wie man im besten Interesse des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin handelt. Bei den Überlegungen ist es ratsam auch folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Fähigkeiten und Kompetenzen: Es ist wichtig sicherzustellen, dass die bevollmächtigte Person über die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt, um die ihr übertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu übernehmen. Dies kann finanzielle Kenntnisse, medizinisches Verständnis oder organisatorische Fähigkeiten umfassen, je nachdem, welche Bereiche von der Vollmacht abgedeckt werden.

  • Übernahme der Verantwortung: Es ist wichtig sicherzustellen, dass die bevollmächtigte Person bereit und in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen, die mit der Vollmacht verbunden ist. Es ist wichtig, dass sie sich dieser Verantwortung bewusst ist und sich dieser auch gewachsen fühlt.

  • Gegenseitiges Verständnis und Kommunikation: Es ist ratsam, dass der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin und die bevollmächtigte Person ein gegenseitiges Verständnis haben und offen kommunizieren können.

  • Wohnort und Erreichbarkeit: Es kann sinnvoll sein, eine bevollmächtigte Person zu wählen, die in der Nähe wohnt oder leicht erreichbar ist, um im Notfall schnell handeln zu können.

Kann man mehrere Personen bevollmächtigen?

Wenn Sie mehrere Personen als Bevollmächtigte für dieselben Aufgaben bestimmen, ist es wichtig sicherzustellen, dass jede Person auch alleine Entscheidungen treffen kann. Andernfalls müssten die Bevollmächtigten immer gemeinsam auftreten und Entscheidungen treffen. Das könnte zu Problemen führen, insbesondere wenn sich die Bevollmächtigten nicht einig sind oder eine von ihnen nicht erreichbar ist. In solchen Fällen könnte niemand handeln, was zu Verzögerungen und Schwierigkeiten führen könnte.

Deshalb ist es ratsam, in der Vollmacht festzulegen, wer von den Bevollmächtigten im Falle von Unstimmigkeiten die Entscheidungsgewalt hat. Alternativ können Sie auch eine Ersatzbevollmächtigte benennen. Diese Person kann beispielsweise einspringen, wenn die/der eigentliche Bevollmächtigte ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder Tod. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die Angelegenheiten auch dann geregelt werden können, wenn eine der bevollmächtigten Personen nicht verfügbar ist.

Patientenverfügung für die medizinische Versorgung

Patientenverfügung

Wenn Sie im Voraus festlegen möchten, welche medizinischen Behandlungen sie im Falle einer schweren Krankheit oder Unfähigkeit zur Entscheidungsfindung wünschen oder ablehnen, ist eine Patientenverfügung das richtige rechtliche Dokument dafür.

Vorsorgevollmacht aufbewahren

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die genau vorschreiben, wie eine Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden muss. Es gibt jedoch einige wichtige Überlegungen zur sicheren Aufbewahrung:

  • Registrierung bei zentraler Stelle: Es ist möglich, die Tatsache der Vorsorgebevollmächtigung und den Namen der bevollmächtigten Person/en beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Wenn ein Betreuungsgericht um eine Betreuerbestellung gebeten wird, kann es dort nachfragen und erhält so die Auskunft, dass eine andere Person bevollmächtigt wurde. Die Vollmachtsurkunde selbst wird jedoch nicht beim Vorsorgeregister eingereicht oder dort verwahrt. Auf der Website des Vorsorgeregisters finden sich Hinweise und Antragsformulare für die Registrierung, die auch online durchgeführt werden kann. Es ist üblich, dass das Gericht vor der Einsetzung einer Betreuungsperson immer beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nachfragt, ob entsprechende Dokumente vorhanden sind und wer die bevollmächtigte Person ist. Daher kann es sich lohnen, diesen Service zu nutzen und die Hinterlegung der Vollmacht online zu registrieren. Wenn der Vollmachtgeber und die bevollmächtigte Person das Formular gemeinsam unterschrieben haben, bleibt das Original bei der bevollmächtigten Person. Es ist wichtig, dass das Original sicher und jederzeit griffbereit aufbewahrt wird.

  • Sicherer Ort: Die Vorsorgevollmacht sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der leicht zugänglich ist, aber auch vor unbefugtem Zugriff geschützt ist. Dies kann beispielsweise ein Tresor zu Hause oder bei einer Bank, ein verschlossener Schrank oder ein Safe sein.

  • Vertrauensperson informieren: Es ist ratsam, eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort der Vorsorgevollmacht zu informieren. Diese Person sollte wissen, wo sich das Dokument befindet und wie es im Notfall gefunden werden kann.

  • Notarielle Beglaubigung: Eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht kann zusätzliche Sicherheit bieten, da sie als rechtsgültiges Dokument anerkannt ist. In diesem Fall sollte das Original beim Notar oder in einem sicheren Aufbewahrungsort aufbewahrt werden.

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