Durch eine Betreuungsverfügung kann man eine Vertrauensperson bestimmen, die im Betreuungsfall rechtliche Belange des zu betreuenden vertreten wird.
Auf einen Blick
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist ein rechtliches Dokument, das eine Person erstellt, um im Falle ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Vorsorge zu treffen. Sie ermöglicht es der Person, im Voraus festzulegen, wer im Falle von Krankheit, Unfall oder anderer Umstände ihre rechtlichen Angelegenheiten und persönlichen Belange regeln soll. Eine Betreuungsverfügung kann verschiedene Aspekte abdecken, darunter medizinische Behandlungen, Finanzen, Wohnsituation und andere persönliche Angelegenheiten.
Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Auch wenn bereits eine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine Betreuungsverfügung zu erstellen, auch wenn dies rechtlich nicht notwendig ist. Warum? Durch Rechtsänderungen können z.B. Regelungslücken in der Vorsorgevollmacht entstehen oder die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person fällt aus oder will das Betreuungsamt nun doch nicht annehmen. Verweisen Sie in der Betreuungsverfügung auf evtl. vorliegende Vollmachten oder andere Verfügungen.
Grundsätzlich wird die Betreuungsperson durch das Gericht bestellt. Durch die Betreuungsverfügung haben Sie dann jedoch festgelegt, wer dies sein soll, oder nicht sein soll, und stellen sicher, dass diese Vertrauensperson Ihre Wünsche in Ihrem Sinne berücksichtigt.
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Form der Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Auch der Wunschbetreuer sollte unterschreiben, wenn dies möglich ist.
Betreuungsverfügungen können bundesweit beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Damit haben Gerichte elektronisch Zugriff auf den Inhalt.
Pflichten des Betreuers
Im Unterschied zu Bevollmächtigten sind vom Gericht eingesetzte rechtliche Betreuungspersonen dem Betreuungsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig und müssen nachweisen, dass geäußerte Wünsche oder Verfügungen der betreuten Person berücksichtigt werden. Damit das Gericht weiß, was Ihr tatsächlicher Wille ist, sollten also Wünsche möglichst konkret beschrieben werden.
Die Betreuungsperson ist verpflichtet, das Gericht einmal im Jahr über die aktuelle Situation der betreuten Person zu informieren und zu erklären, was im Sinne der betreuten Person erledigt worden ist. Außerdem muss eine Einschätzung gegeben werden, ob und in welchem Umfang ggf. eine weitere Betreuung notwendig ist.
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