Wenn Sie berufstätig sind und ihren nahen Angehörigen trotzdem pflegen möchten, können Sie ein Modell wählen, das Ihnen erlaubt sich teilweise oder ganz von der Arbeit freistellen zu lassen.

Berufstätige pflegende Angehörige

Möglicherweise stehen Sie vor der Herausforderung, plötzlich die Betreuung eines Familienangehörigen übernehmen zu müssen. Diese unerwartete Situation wirft viele Fragen auf, insbesondere für diejenigen, die berufstätig sind. Eine häufig gestellte Frage lautet: Wie kann ich meine beruflichen Verpflichtungen kurzfristig mit der Pflege in Einklang bringen?

Eine gute Nachricht: es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Berufstätigen helfen, sich entweder vollständig oder zumindest teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Familienpflegezeit ermöglicht es sogar, dies für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zu tun.

Zitat

„Ich arbeite gerne mit alten Menschen und helfe ihnen in allen täglichen Tätigkeiten wie anziehen, essen, gehen.“

Anna K., Pflegerin bei conHestia

Möglichkeiten für pflegende Angehörige

Angehörige haben verschiedene Optionen, um sich eine Auszeit zu nehmen, damit sie die Pflege übernehmen können. Diese Möglichkeiten umfassen vorübergehende Freistellungen von der Arbeit, Pflegezeiten und Familienpflegezeiten. In einigen Fällen ist es notwendig, schriftliche Anträge innerhalb bestimmter Zeiträume einzureichen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten, um eventuelle Einkommensverluste während der Pflegezeit teilweise auszugleichen.

  • Bis zu 10 Tage: Die Möglichkeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bietet Ihnen die Flexibilität, sich bis zu 10 Tage von der Arbeit freizunehmen, wenn Sie plötzlich Zeit benötigen, um eine akute Pflegesituation neu zu organisieren. Dabei ist es nicht erforderlich, die vollen 10 Tage am Stück zu nehmen. Sie haben die Möglichkeit, diese Tage auf mehrere kürzeren Abschnitte aufzuteilen. Außerdem können Sie die freie Zeit unter verschiedenen Personen aufteilen. Zum Beispiel könnten zwei Geschwister jeweils 5 Tage für die Pflegesituation nutzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf insgesamt 10 Arbeitstage pro zu betreuende Person begrenzt ist. Sollte ein weiterer Angehöriger pflegebedürftig werden – beispielsweise die Mutter nach dem Vater – können Sie sich erneut für weitere 10 Tage freistellen lassen.

  • Bis zu 3 Monate: Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen in seinen letzten Lebensmomenten begleiten möchten, haben Sie die Möglichkeit, für bis zu 3 Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen. Diese Begleitung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Angehörige bereits in einem Hospiz oder einer anderen Pflegeeinrichtung versorgt wird. Dabei liegt der Fokus nicht primär auf der pflegerischen Betreuung, sondern vielmehr darauf kostbare gemeinsame Momente zu teilen. Es ist wichtig zu betonen, dass kein bestimmter Pflegegrad erforderlich ist, um von dieser Form der Begleitung Gebrauch zu machen.

  • Bis zu 6 Monate – Pflegezeit: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, bis zu 6 Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu kümmern. Nach Ablauf der Pflegezeit besteht das Recht, wieder in den ursprünglichen Vollzeitjob zurückzukehren. Wenn Sie die Pflegezeit in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, dies mindestens 10 Tage im Voraus bei Ihrem Arbeitgeber anzukündigen. Oft ist es praktisch, die kurzfristige Arbeitsverhinderung zu nutzen und gleichzeitig am selben Tag auch die Pflegezeit anzumelden.

  • Bis zu 2 Jahre – Familienpflegezeit: Während der Familienpflegezeit ist es erforderlich, dass Sie weiterhin mindestens 15 Stunden pro Woche beruflich aktiv sind. Falls Sie bereits vor der Familienpflegezeit eine Pflegezeit genutzt haben, ist es wichtig zu beachten, dass die Kombination beider Zeiträume insgesamt nicht länger als 24 Monate dauern darf.

Voraussetzungen für Pflegezeit und Familienpflegezeit

  • Verwandschaftsgrad: Um Familienpflegezeit oder Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, ist es zunächst erforderlich, dass Sie einen nahen Angehörigen pflegen, d.h. einen Verwandten ersten Grades wie Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Geschwister und Kinder. Darüber hinaus gehören auch Stief-, Schwieger- und Großeltern, Adoptiv-, Pflege-, Schwieger- und Enkelkinder sowie Schwägerinnen und Schwager dazu.

  • Pflegegrad: Wenn Sie die Pflegezeit oder Familienpflegezeit nutzen möchten, sollte bei Ihren Angehörigen bereits ein Pflegegrad anerkannt sein. Falls dies nicht der Fall ist, empfiehlt es sich, umgehend Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse des Angehörigen zu beantragen. Nachdem Sie Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt haben, dass Sie Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen müssen, muss der Medizinische Dienst innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung bei der Pflegekasse eine Begutachtung durchführen und Ihnen das Ergebnis unverzüglich mitteilen.

  • Pflege zu Hause: Die Pflege sollte in der vertrauten häuslichen Umgebung erfolgen, sei es in der Wohnung der pflegebedürftigen Person oder in der des pflegenden Angehörigen.

  • Arbeitsverhältnis: Personen, die Familienpflegezeit nutzen, müssen weiterhin durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche in ihrem Beruf tätig sein. Der Arbeitgeber muss der Familienpflegezeit nur zustimmen, wenn der Betrieb mindestens 26 Beschäftigte hat; Bei Pflegezeit sind es 16 Mitarbeiter. In kleineren Betrieben kann die Pflegezeit gegebenenfalls auf freiwilliger Basis mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Familienpflegezeit haben, ist es ratsam, rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber abzustimmen und gemeinsam nach einer Lösung für die Pflege Ihrer Angehörigen zu suchen.

Wichtige Fristen

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: in einem plötzlichen Pflegefall ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung sofort ohne vorherige Ankündigung beim Arbeitgeber möglich.

  • Pflegezeit: Falls Sie die Pflegezeit nutzen möchten, ist es erforderlich, dass Sie Ihren Arbeitgeber mindestens 10 Tage im Voraus darüber informieren. Es ist oft praktisch, die kurzzeitige Arbeitsverhinderung zu berücksichtigen und die Pflegezeit am gleichen Tag ebenfalls anzukündigen.

  • Familienpflegezeit: Wenn Sie Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie dies spätestens acht Wochen vor dem geplanten Startdatum Ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Angehörige Zuhause pflegen von Familienmitgliedern

Pflegezeit und Familienpflegezeit – Antrag

In herkömmlichen Begriffen gibt es keinen spezifischen Antrag für die Familienpflegezeit. Stattdessen informieren Mitarbeiter ihre Arbeitgeber über ihre Absicht, Familienpflegezeit zu ergreifen.

Dabei teilen sie auch mit, wie lange diese Pflegezeit dauern wird und wie sie ihre Arbeitszeit während dieser Zeit gestalten möchten. Es ist wichtig, dem Arbeitgeber diese Informationen mitzuteilen.

Pflegegeld Finanzierung der Pflege Zuhause

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Eine Lohnfortzahlung während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung gibt es nur, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Während der Pflegezeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitnehmer kann Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragen.

Sozialversicherungen für pflegende Angehörige

Wenn Sie familienversichert sind, brauchen Sie sich während der Pflegezeit um Ihre Kranken- und Pflegeversicherung keine Sorgen zu machen – Sie bleiben automatisch versichert. Falls das nicht der Fall ist, können Sie sich selbst freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung weiterversichern. In der Regel müssen Sie dafür den Mindestbeitrag zahlen. Aber keine Sorge! Die Pflegekasse Ihres Angehörigen erstattet Ihnen diesen Mindestbeitrag, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Das ist wichtig, auch vergessen Sie nicht, das zu tun.

Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, gibt es gute Nachrichten! Sie erhalten einen Zuschuss zur Krankenversicherung, allerdings nicht mehr als gesetzlich Versicherte. Wenn Sie sich um Ihre Angehörigen für mehr als zehn Stunden pro Woche, verteilt auf zwei Tage, kümmern, gibt es noch weitere Vorteile. Sie sammeln Rentenansprüche und sind automatisch in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge dafür übernimmt freundlicherweise die Pflegekasse. Und zusätzlich sind Sie über die Unfallversicherung abgesichert.

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