Wenn Sie berufstätig sind und ihren nahen Angehörigen trotzdem pflegen möchten, können Sie ein Modell wählen, das Ihnen erlaubt sich teilweise oder ganz von der Arbeit freistellen zu lassen.
Berufstätige pflegende Angehörige
Möglicherweise stehen Sie vor der Herausforderung, plötzlich die Betreuung eines Familienangehörigen übernehmen zu müssen. Diese unerwartete Situation wirft viele Fragen auf, insbesondere für diejenigen, die berufstätig sind. Eine häufig gestellte Frage lautet: Wie kann ich meine beruflichen Verpflichtungen kurzfristig mit der Pflege in Einklang bringen?
Eine gute Nachricht: es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Berufstätigen helfen, sich entweder vollständig oder zumindest teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Familienpflegezeit ermöglicht es sogar, dies für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zu tun.
„Ich arbeite gerne mit alten Menschen und helfe ihnen in allen täglichen Tätigkeiten wie anziehen, essen, gehen.“
Möglichkeiten für pflegende Angehörige
Angehörige haben verschiedene Optionen, um sich eine Auszeit zu nehmen, damit sie die Pflege übernehmen können. Diese Möglichkeiten umfassen vorübergehende Freistellungen von der Arbeit, Pflegezeiten und Familienpflegezeiten. In einigen Fällen ist es notwendig, schriftliche Anträge innerhalb bestimmter Zeiträume einzureichen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten, um eventuelle Einkommensverluste während der Pflegezeit teilweise auszugleichen.
Voraussetzungen für Pflegezeit und Familienpflegezeit
Wichtige Fristen
Pflegezeit und Familienpflegezeit – Antrag
In herkömmlichen Begriffen gibt es keinen spezifischen Antrag für die Familienpflegezeit. Stattdessen informieren Mitarbeiter ihre Arbeitgeber über ihre Absicht, Familienpflegezeit zu ergreifen.
Dabei teilen sie auch mit, wie lange diese Pflegezeit dauern wird und wie sie ihre Arbeitszeit während dieser Zeit gestalten möchten. Es ist wichtig, dem Arbeitgeber diese Informationen mitzuteilen.
Sozialversicherungen für pflegende Angehörige
Wenn Sie familienversichert sind, brauchen Sie sich während der Pflegezeit um Ihre Kranken- und Pflegeversicherung keine Sorgen zu machen – Sie bleiben automatisch versichert. Falls das nicht der Fall ist, können Sie sich selbst freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung weiterversichern. In der Regel müssen Sie dafür den Mindestbeitrag zahlen. Aber keine Sorge! Die Pflegekasse Ihres Angehörigen erstattet Ihnen diesen Mindestbeitrag, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Das ist wichtig, auch vergessen Sie nicht, das zu tun.
Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, gibt es gute Nachrichten! Sie erhalten einen Zuschuss zur Krankenversicherung, allerdings nicht mehr als gesetzlich Versicherte. Wenn Sie sich um Ihre Angehörigen für mehr als zehn Stunden pro Woche, verteilt auf zwei Tage, kümmern, gibt es noch weitere Vorteile. Sie sammeln Rentenansprüche und sind automatisch in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge dafür übernimmt freundlicherweise die Pflegekasse. Und zusätzlich sind Sie über die Unfallversicherung abgesichert.
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