Familienangehörige sind die größte pflegende Gruppe in Deutschland. Die Pflegebedürftigen möchten zu Hause bleiben, damit es weitergeht wie bisher und sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen. Die Familienmitglieder übernehmen dann, oft dauerhaft, die pflegerische Verpflichtung. Sollte dafür die verfügbare Zeit nicht reichen oder die eigene Gesundheit schwanken oder gefährdet sein, ist eine Ersatzkraft willkommen.
Auf einen Blick
Das sogenannte 24 Stunden Betreuung – Modell
Eine erfahrene Betreuungskraft aus dem Ausland übernimmt die Pflege des Angehörigen in seinem Zuhause und ersetzt somit die Hilfe durch die Angehörigen. Die Angehörigen können dann ihren bisherigen beruflichen und privaten Verpflichtungen nachgehen. Auch für die zu Pflegenden geht es weiter wie bisher, in den eigenen vier Wänden, weil die individuelle Pflegekraft in häuslicher Gemeinschaft arbeitet und wohnt.
Bei einem turnusmäßigen Wechsel zweier Pflegekräfte, die den Haushalt nach 2 Monaten gut kennen, stellt sich ein reibungsloser, bekannter Ablauf her. Ein Modell, durch das der zu Betreuende würdevolle Versorgung und Sicherheit erhält und die Angehörigen die notwendige Entlastung und persönlichen Freiraum.
Private Pflegekraft beschäftigen
Für Bürger der Europäischen Union gilt Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können ohne Arbeitserlaubnis in einem Privathaushalt beschäftigt werden. Als Betreuungskräfte können sie entweder von einem Unternehmen aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden oder als Selbstständige Kraft mit einer Familie einen Dienstleistungsvertrag unterzeichnen. Auch die Familien können die Betreuungskräfte direkt einstellen und somit ihr Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten werden. Welche Beschäftigungsform sie wählt muss jede Familie individuell entscheiden.
Arbeitszeit in der sog. 24 Stunden Pflege
Der seit Jahren im Alltag benutzte Begriff 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung, lässt sich zwar nicht mehr aus der Sprache verbannen, wird aber inzwischen von allen Beteiligten zur Wiedererkennung benutzt, nicht zur Arbeitszeitdefinition. Weil die Pflege einer Person viel Zeit in Anspruch nimmt, kann es weder von einem einzigen Angehörigem noch von einer Pflegekraft übernommen werden. Die Pflege muss auf mehrere Schultern verteilt werden.
Eine Betreuungskraft aus dem Ausland darf durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden an Werktagen arbeiten, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 48 Stunden. Wenn die Familie eine Betreuungskraft selbst in Vollzeit anstellt, hat die Kraft einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr.
Hilfe im Alltag durch sog. 24h Pflegekraft
Die Pflegekraft begleitet die zu Betreuenden durch den Alltag. Sie hilft bei der Morgen- und Abendtoilette, bei Körperpflege und Fortbewegung. Für viele Familien ist die andauernde Präsenz der Pflegekraft sehr wichtig und beruhigend, weil die Pflegebedürftigen oft sturzgefährdet sind. Das Zusammenwohnen und damit verbunden die Haushaltsführung durch die Betreuungskraft sichern die tägliche Versorgung. Sie besorgt die Einkäufe, kocht, wäscht und sorgt für Ordnung. Aktivierung durch Spazierengehen oder gemeinsames Backen und Aufräumen lässt sich einfach in den Tag einbauen. Es gibt genug Zeit für individuelle Aufmerksamkeit.
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