Familienangehörige sind die größte pflegende Gruppe in Deutschland. Die Pflegebedürftigen möchten zu Hause bleiben, damit es weitergeht wie bisher und sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen. Die Familienmitglieder übernehmen dann, oft dauerhaft, die pflegerische Verpflichtung. Sollte dafür die verfügbare Zeit nicht reichen oder die eigene Gesundheit schwanken oder gefährdet sein, ist eine Ersatzkraft willkommen.

Auf einen Blick

  • 24 Stunden Betreuung ermöglicht pflegebedürftigen Personen, in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben.

  • Die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege hängt vom Pflegegrad ab.

  • Pflegekräfte aus dem Ausland arbeiten und leben im Haushalt des Pflegebedürftigen, was den Angehörigen die Fortführung ihrer beruflichen und privaten Verpflichtungen ermöglicht.

  • Betreuungskräfte unterstützen die Pflegebedürftigen im Alltag bei der Körperpflege, der Haushaltsführung und der Freizeitgestaltung

  • Die Arbeitszeit einer Betreuungskraft ist auf maximal 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche begrenzt.

Das sogenannte 24 Stunden Betreuung – Modell

Eine erfahrene Betreuungskraft aus dem Ausland übernimmt die Pflege des Angehörigen in seinem Zuhause und ersetzt somit die Hilfe durch die Angehörigen. Die Angehörigen können dann ihren bisherigen beruflichen und privaten Verpflichtungen nachgehen. Auch für die zu Pflegenden geht es weiter wie bisher, in den eigenen vier Wänden, weil die individuelle Pflegekraft in häuslicher Gemeinschaft arbeitet und wohnt.

Bei einem turnusmäßigen Wechsel zweier Pflegekräfte, die den Haushalt nach 2 Monaten gut kennen, stellt sich ein reibungsloser, bekannter Ablauf her. Ein Modell, durch das der zu Betreuende würdevolle Versorgung und Sicherheit erhält und die Angehörigen die notwendige Entlastung und persönlichen Freiraum.

Bedarfsermittlung 1. Person

Bedarfsermittlung für die Pflege zu Hause

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Private Pflegekraft beschäftigen

Für Bürger der Europäischen Union gilt Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können ohne Arbeitserlaubnis in einem Privathaushalt beschäftigt werden. Als Betreuungskräfte können sie entweder von einem Unternehmen aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden oder als Selbstständige Kraft mit einer Familie einen Dienstleistungsvertrag unterzeichnen. Auch die Familien können die Betreuungskräfte direkt einstellen und somit ihr Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten werden. Welche Beschäftigungsform sie wählt muss jede Familie individuell entscheiden.

  • Direkte Beschäftigung einer Pflegehilfe:

    Bei einer direkten Beschäftigung muss mindestens der in Deutschland gültige Mindestlohn bezahlt werden. Alle Pflichten des Arbeitgebers kommen hinzu, wie Übernahme der Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Auch die Organisation der Pflege währen der Urlaubszeit der beschäftigten Pflegekraft oder bei ihrem Ausfall wegen Erkrankung.

  • Entsandtes Betreuungspersonal:

    Die Pflegekraft ist in einem Unternehmen im Ausland angestellt und wird zu einer deutschen Familie entsandt. Grundlage dafür ist der Dienstleistungsvertrag, der mit dem ausländischen Unternehmen abgeschlossen wird. Somit entfallen die Verpflichtungen eines Arbeitgebers. Die pflegebedürftige Person ist Kunde des ausländischen Unternehmens und der Vermittlungsagentur vor Ort, die die Pflegekraft vermittelt hat.

  • Selbstständige Betreuungskräfte:

    Betreuungskräfte, die selbstständig sind, schließen einen Servicevertrag über ihre Leistungen direkt mit der Familie ab.

24 Stunden Pflege und Betreuung

Arbeitszeit in der sog. 24 Stunden Pflege

Der seit Jahren im Alltag benutzte Begriff 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung, lässt sich zwar nicht mehr aus der Sprache verbannen, wird aber inzwischen von allen Beteiligten zur Wiedererkennung benutzt, nicht zur Arbeitszeitdefinition. Weil die Pflege einer Person viel Zeit in Anspruch nimmt, kann es weder von einem einzigen Angehörigem noch von einer Pflegekraft übernommen werden. Die Pflege muss auf mehrere Schultern verteilt werden.

Eine Betreuungskraft aus dem Ausland darf durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden an Werktagen arbeiten, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 48 Stunden. Wenn die Familie eine Betreuungskraft selbst in Vollzeit anstellt, hat die Kraft einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr.

Pflegegeld Finanzierung der Pflege Zuhause

Finanzierung der sog. 24 Stunden Pflege

Die Kosten für die private Pflegekraft zu Hause können durch Pflegegeld teilweise finanziert werden. Pflegegeld ist nicht zweckgebunden, über seine Höhe entscheidet der zugeteilte Pflegegrad. Wie hoch die finanzielle Unterstützung je nach Pflegegrad derzeit ist, erfahren sie hier.

Hilfe im Alltag durch sog. 24h Pflegekraft

Die Pflegekraft begleitet die zu Betreuenden durch den Alltag. Sie hilft bei der Morgen- und Abendtoilette, bei Körperpflege und Fortbewegung. Für viele Familien ist die andauernde Präsenz der Pflegekraft sehr wichtig und beruhigend, weil die Pflegebedürftigen oft sturzgefährdet sind. Das Zusammenwohnen und damit verbunden die Haushaltsführung durch die Betreuungskraft sichern die tägliche Versorgung. Sie besorgt die Einkäufe, kocht, wäscht und sorgt für Ordnung. Aktivierung durch Spazierengehen oder gemeinsames Backen und Aufräumen lässt sich einfach in den Tag einbauen. Es gibt genug Zeit für individuelle Aufmerksamkeit.

Betreuung zuhause
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Auf Wunsch beraten wir Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch zu allen Themen rund um die Betreuung zu Hause.

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