Angebote zur Unterstützung im Alltag können schon bei dem niedrigsten Pflegegrad genutzt werden, sie unterstützen die zu betreuenden von Anfang an. Pflegende Angehörige können die Angebote dazu nutzen, selbst entlastet zu werden.
Anerkannte Angebote
Die Nutzung der Angebote, die nach Landesrecht anerkannt sind, kann mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden. In diesem Rahmen kann Betreuung und allgemeine Beaufsichtigung angeboten werden, organisatorische Hilfe oder andere geeignete Maßnahmen. Unter anderem werden sie angeboten durch:
Die Helfenden wissen wie man im Alltag und im Notfall mit dem Pflegebedürftigen umgeht, haben angemessene Schulungen und Fortbildungen. Die meisten Angebote werden durch Ehrenamtliche geprägt. Eine geeignete Auswahl der Angebote oder ein Mix aus verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung kann bei einer Beratung durch einen Pflegestützpunkt gefunden werden.
„Die Angebote helfen den Pflegebedürftigen möglichst lange selbstständig zu bleiben und in den eigenen vier Wänden im Alter zu wohnen.“
Beratung in der Pflegesituation
Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können an einem Ort kostenlos und unabhängig über alle wichtigen Fragen rund um die Pflege beraten werden: beim Pflegestützpunkt. Im Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe erhalten Sie Auskünfte über Sozialleistungen, Hilfsangebote sowie Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch.
Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte kennen das Netz der in Frage kommenden Angebote und erklären, wie man sie koordiniert. Die Beratung über die Möglichkeiten der präventiven, pflegerischen, medizinischen, rehabilitativen Angebote ist kostenlos und neutral. Die Pflegestützpunkte treffen keine Entscheidungen über die Leistungen.
Pflegehilfe nach Bedarf
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag bieten vielfältige Hilfen in der Betreuung. Dazu gehören Tagespflege, Nachtpflege und ehrenamtlicher Helferkreis. Weitere Hilfen werden von Alltagsbegleitern und Haushaltsnahen Dienstleistungen angeboten. Dritte Säule sind Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, wie z. B. Angehörigengruppen.
Für die Angebote zur Unterstützung im Alltag kann der Entlastungsbetrag von 125EUR monatlich schon ab Pflegegrad 1 genutzt werden.
Weitere Beiträge
Headline zu den Beiträgen
Altersdepression
Depression im Alter ist eine ernstzunehmende Erkrankung, die sowohl Betroffene als auch deren Umfeld stark belasten kann.
Rechtliche Betreuung
Der Betreuer handelt immer im besten Interesse des Betreuten und unterliegt dabei der Kontrolle durch das Betreuungsgericht.
Ambulanter Pflegedienst
Ambulante Pflege bietet pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und dennoch die notwendige Unterstützung zu erhalten.